Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand
1. Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HPG)
Gegenstand der Psychotherapie (HPG) ist die Diagnostik und Behandlung psychischer, psychosomatischer und emotionaler Krankheitsbilder. Der Behandlungsverlauf orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Kunden. Es werden Methoden der systemischen Therapie, kognitiven Verhaltenstherapie, der Entspannungstherapie und des Achtsamkeitstrainings eingesetzt. Die Behandlung/ Therapie ersetzt keine körperliche Untersuchung/Behandlung durch einen Arzt. Der Kunde ist aufgefordert, sich bei entsprechenden Beschwerden selbstverantwortlich in medizinische Behandlung zu begeben. Weiteres regelt der Therapievertrag.
2. Psychologische Beratung
Gegenstand der psychologischen Beratung ist die intensive Auseinandersetzung mit persönlichen Themen, wie bspw. die Bearbeitung von besonderen oder problematischen Lebenslagen, persönlichen, familiären oder berufliche Krisen und Belastungen sowie von Beziehungs- und Paarkonflikten. Der Beratungsverlauf orientiert sich an den Bedürfnissen des/der zu Beratenden. Die Behandlung klassifizierter psychischer Störungen mit Krankheitswert im Sinn einer Heilung durch Psychotherapie gehört nicht zum Leistungsspektrum und ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrages.
3. Supervision und Coaching
Gegenstand der Supervision ist die Reflexion des professionellen Handelns zur Erweiterung der berufsbezogenen Handlungsspielräume und Psychohygiene in Form von Einzel-, Team- und Gruppensupervision. Coaching umfasst die interaktive ziel-, ressourcen- und lösungsorientierte Entfaltung persönlicher Kompetenzen und Potentiale mit den Zielen der Erweiterung von Handlungsspielräumen und der Entwicklung eigener Lösungen. Näheres regelt der abgeschlossene Supervisions- und Coachingvertrag.
4. Unternehmens- und Organisationsberatung
Der Gegenstand der Unternehmens- und Organisationsberatung besteht in der Analyse und Entwicklung unternehmens- oder organisationsbezogener Abläufe, des Leitungs-, Personal- und Qualitätsmanagements sowie in der Beratung zu Prozessen eines diesbezüglichen Changemanagements. Weitere Inhalte können vertraglich vereinbart werden.
§ 2 Mitwirkung
Mit Vertragsabschluss verpflichten sich Auftraggeberinnen zu einer aktiven Mitgestaltung und Mitwirkung.
§ 3 Schweigepflicht, Datenschutz, Speicherung personenbezogener Daten
Die Mitarbeiterinnen der Systemischen Praxis und deren Erfüllungsgehilfen unterliegen der Schweigepflicht. Von dieser ausdrücklich ausgenommen ist die Kenntnis selbst- oder fremdgefährdender Verhaltensweisen. Die Auftragnehmerinnen sind berechtigt, alle für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung relevanten Daten zu erheben und diese sowie eine Verlaufsdokumentation in Papierform und digital für den Zeitraum von sechs Monaten nach Beendigung des Beratungs- und Therapieprozesses zu speichern. Eine Weitergabe von Informationen und Auswertungen in Fallsupervisionen, zur Evaluation oder zu wissenschaftlichen Zwecken erfolgt ausschließlich anonymisiert und wahrt die Schweigepflicht.
§ 4 Vertragsabschluss
Verträge können schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Ein Vertrag gilt dann als abgeschlossen, wenn beide Vertragsparteien sich über die Bedingungen zur Erbringung der Dienstleistung einig sind und diesen gegenseitigen Vertragswillen durch eine konkrete Terminvereinbarung oder Unterzeichnung eines Vertrages zum Ausdruck bringen.
§ 5 Honorare
Die Entgelte staffeln sich nach Leistungsart, Sitzungsdauer und Anzahl der Beraterinnen, Therapeutinnen und Supervisorinnen. Die Rechnungslegung erfolgt per elektronischer oder postalischer Rechnungslegung, nach gesonderter Vereinbarung auch in bar im Anschluss an die Beratungs-, Therapie- oder Supervisionssitzung.
Die Sitzungsdauer wird individuell bei Vertragsabschluss vereinbart. Erfordert eine Beratungs-, Therapie- oder Supervisionssituation die Verlängerung einer Sitzung, wird diese pro angefangener Viertelstunde mit einem Viertel des vereinbarten Honorars pro Mitarbeiter*in der Praxis verrechnet.
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Absagen müssen bis spätestens zwei Kalendertage vor Termin mitgeteilt werden. Vereinbarte, aber nicht wahrgenommene oder zu spät abgesagte Termine werden voll berechnet.
§ 6 Gewährleistungsverpflichtung und Haftungsausschluss
Alle Dienstleistungen gelten mit der Erbringung der Leistung als erfüllt. Die Gewährleistung umfasst die qualifizierte und wissenschaftlich fundierte Arbeitsweise. Durch die Natur der Sache kann jedoch keine Gewährleistung für das Erreichen inhaltlicher Ziele gegeben werden. Jedwede Haftung für Folgen aus fachlich korrekter Arbeitsweise ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen ist der Nachweis der Herbeiführung durch schuldhaft und grob fahrlässiges Verhalten.
§ 7 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Nordhausen.
§ 8 Salvatorische Klausel
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Rechtswirksamkeit im Übrigen nicht.
Stand: 04.01.2024